Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jan Gehrke Event Coordination (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Erste Anzahlung: Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu leisten.

Zweite Anzahlung: Eine weitere Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.

Restzahlung: Der verbleibende Betrag von 50% ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung nach der Veranstaltung zu begleichen

Zusätzliche Leistungen: Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, werden gesondert berechnet.

4. Leistungsänderungen

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs, so bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über mögliche Auswirkungen auf Preise, Termine und sonstige Konditionen informieren.

5. Haftung und Versicherung

Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Versicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung der Veranstaltung zu sorgen.

6. Stornierung und Kündigung

Durch den Auftraggeber: Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:

– Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Gesamtbetrags

– 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtbetrags

– 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Gesamtbetrags

– Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrags

Durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

8. Leistungszeitraum und Verzögerungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen termingerecht zu erbringen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: Januar 2025